Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Reporting procedure for illegal content, DSA)

Activento GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Germany

Last updated: 27 October 2026

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Zweck und Geltungsbereich

Die Activento GmbH stellt eine Buchungs- und Verwaltungsplattform bereit, über die ihre Kunden (Veranstalter und Anbieter, nachfolgend „Operatoren“) eigene Inhalte speichern und öffentlich verbreiten, insbesondere Storefront-Seiten, Produktbeschreibungen und Bilder in Buchungs-Widgets, hochgeladene Medien sowie öffentlich angezeigte Bewertungen von Endkunden. Für diese von Nutzern bereitgestellten Inhalte ist Activento Anbieter eines Hostingdienstes im Sinne des Art. 3 Buchstabe g Ziffer iii der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA“).

Diese Seite beschreibt das Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA: Jede Person und jede Einrichtung kann Activento Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält, und zwar leicht zugänglich, elektronisch und ohne Kundenkonto. Das Verfahren ist zugleich Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dort § 11).

Wofür dieser Meldeweg nicht gedacht ist

Der Meldeweg nach Art. 16 DSA betrifft mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, die Operatoren über die Plattform veröffentlichen. Nicht über diesen Meldeweg laufen:

  • Beschwerden über Leistungen eines Operators (z. B. Stornierung, Erstattung, Qualität einer Tour, Vertragsfragen). Dafür ist der Operator selbst der richtige Ansprechpartner; seine Kontaktdaten stehen in seinem Impressum bzw. in den Rechtstexten seiner Buchungsseite.
  • Fragen zu einer bestehenden Buchung. Diese beantwortet der Operator, bei dem gebucht wurde.
  • Inhalte der Activento-Marketing-Website selbst (activento.com). Das sind eigene Inhalte von Activento, für die die Anbieterkennzeichnung im Impressum gilt; Hinweise dazu nehmen wir über die dort genannten Kontaktwege entgegen.

Eine Meldung, die uns auf einem anderen als dem hier beschriebenen Weg erreicht, weisen wir nicht allein deshalb zurück; auch sie wird geprüft. Der beschriebene Weg stellt aber sicher, dass die Meldung vollständig ist und schnell bearbeitet werden kann.

Einreichen einer Meldung

Meldungen können per E-Mail an die zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA gerichtet werden: info@activento.com, idealerweise mit dem Betreff „Meldung nach Art. 16 DSA“. Für die Kommunikation verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch.

Damit wir eine Meldung zügig und sorgfältig prüfen können, soll sie die folgenden Angaben enthalten (Art. 16 Absatz 2 DSA):

  • eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird,
  • die genaue Fundstelle des Inhalts, insbesondere die vollständige(n) URL(s), und, soweit zur Auffindbarkeit erforderlich, weitere zweckdienliche Angaben,
  • Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung,
  • eine Erklärung, dass die meldende Person in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind.

Meldungen ohne Namen und Kontaktdaten nehmen wir ebenfalls entgegen und prüfen sie; ohne elektronische Kontaktangaben können wir jedoch weder den Eingang bestätigen noch über das Ergebnis informieren. Meldungen, die mutmaßlich eine Straftat nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU betreffen (sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern), können stets anonym eingereicht werden.

So bearbeiten wir eine Meldung

Enthält die Meldung elektronische Kontaktangaben, bestätigen wir der meldenden Person unverzüglich den Eingang (Art. 16 Absatz 4 DSA).

Wir prüfen jede Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Meldungen werden von Menschen geprüft; Entscheidungen über Maßnahmen werden nicht ausschließlich automatisiert getroffen (Art. 16 Absatz 6 DSA).

Über das Ergebnis der Prüfung und die getroffene Entscheidung informieren wir die meldende Person unverzüglich, einschließlich eines Hinweises auf die möglichen Rechtsbehelfe (Art. 16 Absatz 5 DSA).

Die Identität der meldenden Person geben wir gegenüber dem betroffenen Operator nur weiter, soweit dies für die Prüfung oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.

Mögliche Maßnahmen und Information des betroffenen Operators

Ergibt die Prüfung, dass ein gemeldeter Inhalt rechtswidrig ist oder gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, können wir den Inhalt entfernen oder den Zugang zu ihm sperren. Abgestuft nach Schwere, Häufigkeit und erkennbarer Absicht kommen weitere Maßnahmen bis hin zur Einschränkung oder Sperrung des betroffenen Kontos in Betracht (§ 13 der AGB). Wir wahren dabei stets die Verhältnismäßigkeit; in der Regel erhält der Operator zunächst einen Hinweis mit Gelegenheit zur Abhilfe, eine sofortige Maßnahme bleibt schweren Fällen vorbehalten.

Den von einer Maßnahme betroffenen Operator informieren wir spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme in klarer und spezifischer Form über die Gründe (Art. 17 DSA), soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Die Begründung umfasst insbesondere: die Art der Maßnahme und ihre Reichweite, die maßgeblichen Tatsachen und Umstände, die Angabe, ob die Entscheidung auf einer Meldung oder auf eigener Feststellung beruht, die herangezogene Rechtsgrundlage oder die betroffene Vertragsbestimmung mit Erläuterung sowie die möglichen Rechtsbehelfe.

Der betroffene Operator kann zu der Maßnahme Stellung nehmen; in diesem Fall überprüfen wir die Maßnahme und heben sie auf, wenn sich die Meldung als unbegründet erweist.

Rechtsbehelfe

Sowohl meldende Personen als auch betroffene Operatoren können einer Entscheidung formlos in Textform widersprechen (z. B. per E-Mail an die oben genannte Kontaktstelle); wir überprüfen die Entscheidung dann erneut. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt.

Daneben besteht die Möglichkeit, sich beim Koordinator für digitale Dienste zu beschweren; in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.

Hinweis: Als Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG ist Activento von der Pflicht zu einem internen Beschwerdemanagementsystem (Art. 20 DSA) und zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Art. 21 DSA) ausgenommen (Art. 19 DSA). Die vorstehende formlose Überprüfung bieten wir freiwillig an.

Missbrauch des Meldeverfahrens

Wer wissentlich falsche Angaben in einer Meldung macht, kann sich schadensersatzpflichtig machen und gegebenenfalls strafbar sein. Reicht eine Person wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen ein, können wir die Bearbeitung weiterer Meldungen dieser Person nach vorherigem Hinweis für einen angemessenen Zeitraum aussetzen (§ 11 Absatz 6 der AGB).