Nutzungsbedingungen für eingeladene Nutzer

Activento GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und erfasste Nutzergruppen

(1) Kunden der Activento GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin (nachfolgend „Activento“) sind Veranstalter und Anbieter, die die Activento-Plattform aufgrund eines eigenen Vertrags mit Activento nutzen (nachfolgend „Operatoren“). Ein Operator kann weitere Personen zur Nutzung der Plattform in seinem Konto einladen. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die so eingeladenen Personen (nachfolgend „eingeladene Nutzer“).

(2) Eingeladene Nutzer im Sinne dieser Bedingungen sind insbesondere:

  • Mitarbeiter und Beauftragte des Operators (z. B. Team-Mitglieder wie Büro, Guides, Fahrer), die über einen eigenen Zugang im Konto des Operators arbeiten, und
  • Reseller und Affiliates des Operators (z. B. Hotels oder Partner vor Ort), die über einen Partner-Zugang Buchungen für den Operator anlegen oder vermitteln und ihre Abrechnungen einsehen. Nicht erfasst sind Vertriebspartner, die Activento neue Operatoren vermitteln. Für diese gilt ein eigener Vertriebspartnervertrag mit Activento.

(3) Der Zugang ist für den eingeladenen Nutzer unentgeltlich. Vertragspartner von Activento für die Nutzung der Plattform ist und bleibt der Operator; für dessen Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Activento (AGB). Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis zwischen Activento und dem eingeladenen Nutzer. Im Verhältnis zwischen Activento und dem Operator gehen die AGB diesen Nutzungsbedingungen vor; eigene Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Activento und dem Operator erwirbt der eingeladene Nutzer nicht.

(4) Die Nutzung des Zugangs erfolgt im Rahmen der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit des eingeladenen Nutzers für den Operator.

§ 2 Verhältnis zum Operator

(1) Die Einladung, die Vergabe von Rollen und Berechtigungen sowie der Entzug des Zugangs sind Sache des Operators. Der Operator bestimmt, welche Bereiche und Daten der eingeladene Nutzer sehen und bearbeiten kann.

(2) Das Rechtsverhältnis zwischen dem eingeladenen Nutzer und dem Operator, insbesondere Arbeits-, Auftrags-, Provisions- und Vergütungsabreden, ist ausschließlich Sache dieser beiden Parteien. Activento wird nicht Partei dieser Rechtsverhältnisse, schuldet keine Vergütung an eingeladene Nutzer und haftet nicht für Abreden zwischen dem Operator und seinen Mitarbeitern, Resellern oder Affiliates.

(3) In der Plattform angezeigte Abrechnungs- und Provisionswerte (z. B. im Reseller-Bereich) geben den Datenstand der Plattform wieder; verbindlich ist allein die Abrede zwischen dem eingeladenen Nutzer und dem Operator.

(4) Die Daten und Inhalte im Konto des Operators, einschließlich der Inhalte, die der eingeladene Nutzer über seinen Zugang anlegt oder bearbeitet, sind dem Konto des Operators zugeordnet. Der Operator kann diese Inhalte im Rahmen seiner Berechtigungen einsehen, ändern, exportieren und löschen; der eingeladene Nutzer erkennt dies an.

§ 3 Zugang, Zugangsdaten und Kontosicherheit

(1) Der Zugang ist persönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte, auch nicht an andere Mitarbeiter des Operators, weitergegeben werden. Jede Person nutzt ausschließlich den eigenen Zugang.

(2) Der eingeladene Nutzer wählt ein sicheres Passwort und richtet bei der ersten Anmeldung die Zwei-Faktor-Authentisierung ein, die die Plattform für jedes Konto verlangt.

(3) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind oder der Zugang missbraucht wird, ändert der eingeladene Nutzer unverzüglich sein Passwort und informiert den Operator oder Activento.

§ 4 Zulässige Nutzung und Zweckbindung

(1) Der eingeladene Nutzer darf die Plattform ausschließlich für seine Aufgaben im Rahmen seiner Tätigkeit für den Operator nutzen. Eine Nutzung zur Entwicklung, Unterstützung oder Vermarktung eines mit der Plattform konkurrierenden Produkts oder zur systematischen Wettbewerbsanalyse im Auftrag Dritter ist untersagt.

(2) Untersagt sind ferner der automatisierte Zugriff auf den eingeloggten Bereich, das Scraping sowie der systematische Massen-Abzug von Inhalten oder Daten, ausgenommen die Nutzung der von Activento dokumentierten Schnittstellen und Exportfunktionen im Rahmen der vom Operator eingeräumten Berechtigungen.

(3) Nicht öffentlich zugängliche Informationen über die Plattform (z. B. Beta-Funktionen und individuelle Konditionen des Operators) sowie Geschäfts- und Kundendaten des Operators, die dem eingeladenen Nutzer über die Plattform zugänglich werden, sind vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Tätigkeit für den Operator zu verwenden. Weitergehende Vertraulichkeitspflichten gegenüber dem Operator bleiben unberührt.

(4) Zugriffe werden protokolliert; Activento behält sich technische Maßnahmen zur Erkennung automatisierter oder systematischer Zugriffe vor.

§ 5 Sperrung und Beendigung des Zugangs

(1) Der Operator kann den Zugang des eingeladenen Nutzers jederzeit ohne Angabe von Gründen entziehen oder einschränken; hierauf hat Activento keinen Einfluss.

(2) Activento kann den Zugang vorübergehend sperren oder dauerhaft beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, für eine Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform oder für eine missbräuchliche Nutzung bestehen. Soweit zumutbar, wird der Operator vorab informiert; die Maßnahme wird verhältnismäßig ausgestaltet.

(3) Der Zugang endet spätestens mit dem Ende des Vertrags zwischen Activento und dem Operator. Ein Anspruch des eingeladenen Nutzers auf Fortbestand des Zugangs besteht nicht.

§ 6 Datenschutz

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Login und der Nutzung der Plattform enthält die Datenschutzerklärung der Plattform.

(2) Stamm-, Einsatz- und Abrechnungsdaten, die der Operator über den eingeladenen Nutzer in der Plattform verarbeitet (z. B. Arbeitszeiten, Lohn- und Provisionsdaten), verarbeitet Activento im Auftrag des Operators; datenschutzrechtlich Verantwortlicher hierfür ist der Operator. Betroffenenrechte, die diesen Bereich betreffen, sind gegenüber dem Operator geltend zu machen; bei Activento eingehende Anfragen werden an den Operator weitergeleitet.

§ 7 Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform

(1) Der Funktionsumfang des Zugangs richtet sich nach dem Vertrag des Operators mit Activento und den vom Operator eingeräumten Berechtigungen. Ein eigener Anspruch des eingeladenen Nutzers auf bestimmte Funktionen, eine bestimmte Verfügbarkeit oder den Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht.

(2) Activento darf die Plattform jederzeit weiterentwickeln und ändern; maßgeblich ist insoweit allein das Vertragsverhältnis mit dem Operator.

(3) Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihren Datenbanken und Gestaltungen verbleiben bei Activento bzw. deren Lizenzgebern. Der eingeladene Nutzer erhält über die vertragsgemäße Nutzung seines Zugangs hinaus keine Rechte an der Plattform.

§ 8 Haftung

(1) Activento haftet gegenüber dem eingeladenen Nutzer unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Im Übrigen haftet Activento, unter Berücksichtigung der Unentgeltlichkeit des Zugangs, bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung des Zugangs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der eingeladene Nutzer regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Verletzt der eingeladene Nutzer diese Nutzungsbedingungen schuldhaft, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Ansprüche von Activento gegen den Operator aus den AGB bleiben unberührt.

§ 9 Änderungen und Schlussbestimmungen

(1) Activento kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn und soweit dies zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Anforderungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Entscheidungen, zur Abbildung von Änderungen der Plattform nach § 7 oder zur Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten erforderlich ist. Die erstmalige Nutzung des Zugangs setzt die ausdrückliche Annahme dieser Nutzungsbedingungen voraus. Eine geänderte Fassung wird dem eingeladenen Nutzer mitgeteilt und ihm im Dashboard zur ausdrücklichen Zustimmung vorgelegt; sie wird erst mit dieser Zustimmung wirksam. Weder das Schweigen des eingeladenen Nutzers noch die fortgesetzte Nutzung seines Zugangs gilt als Zustimmung.

(2) Der eingeladene Nutzer hat für seine Entscheidung mindestens sechs Wochen ab der Mitteilung Zeit. Bis zu einer Zustimmung, auch nach Ablauf dieser Frist, gilt die zuletzt von ihm angenommene Fassung unverändert fort; sein Zugang bleibt in vollem Umfang bestehen und wird wegen einer ausstehenden Zustimmung weder eingeschränkt noch gesperrt. Ein Hinweis auf die ausstehende Zustimmung ist dauerhaft schließbar. Nach Ablauf der Frist kann Activento den Zugang mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden, wenn die Fortführung zu der zuletzt angenommenen Fassung nicht sachgerecht ist; § 5 bleibt unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der eingeladene Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen dienen nur der Information. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.